Page 101 - Jubibroschuere_2019
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Soziale Arbeit
Behinderung. Ein Schüler erhält Integrations- Diskussion ausgewählter Forschungsergeb-
hilfe entweder nach dem SGB XII bei geistiger nisse
und / oder körperlicher Behinderung oder nach
dem SGB VIII bei seelischer Behinderung. Hier setzt ein Forschungs- und Entwicklungs-
Integrationshelfer*innen sind nicht fachlich projekt an, das von April 2016 bis März 2017
qualifizierte Personen, die Schüler*innen mit an der Fakultät für Sozialwissenschaften der
einem besonderen Betreuungsbedarf während htw saar unter der Leitung von Prof. Dr. Kerstin
ihrer Schulzeit für bestimmte unterstützende Rock in Kooperation mit dem Institut für So-
Tätigkeiten zur Seite stehen (vgl. Rumpler 2004, zialpädagogische Forschung Mainz gGmbH
S. 140). Von administrativer Seite wird explizit durchgeführt wurde. Neben einer Datenanalyse
eine Begrenzung auf nicht pädagogische Tätig- zur aktuellen Inanspruchnahme der Integrations-
keiten vorgenommen. Die wenigen empiri- hilfe im Saarland wurden mittels qualitativer
schen Studien (vgl. Dworschak 2014; Beck/ Fallstudien Handlungs- und Strukturprobleme
Dworschak/Eibner 2010) zur Arbeitssituation sowie Gelingensbedingungen und Potenziale der
von Integrationshelfer*innen belegen jedoch ein Integrationshilfe an Regelschulen exploriert. Die
breites Spektrum an Aufgaben, das von alltags- Ergebnisse aus den verschiedenen methodi-
praktischen Hilfen bis hin zur Unterstützung von schen Zugängen sind in eine Expertise eingeflos-
Lernvorhaben in der Gruppe und der Einzelför- sen, die auch Aspekte für eine notwendige Neu-
derung reicht. gestaltung der Integrationshilfe herausarbeitet.
Der steigenden Inanspruchnahme der Integ- Die erstmals vorliegenden Erkenntnisse über
rationshilfe zur Umsetzung inklusiver Regel- den Gesamtrahmen der Inanspruchnahme von
beschulung stehen ein bislang unzureichendes Integrationshilfen an Schulen nach den beiden
empirisches Wissen und eine bisher nur be- Leistungsbereichen SGB VIII und SGB XII im
gonnene Fachdiskussion gegenüber. Es fehlt an Saarland verweisen auf eine zunehmende Rele-
übergreifenden fachlichen Standards hinsicht- vanz dieser Hilfe.
lich der inhaltlichen Ausrichtung, der erforder-
lichen Qualifikation der Integrationshelfer*innen Im Jahr 2015 wurden im Saarland insgesamt
und einer sinnvollen strukturellen Verortung 1.426 Integrationshilfen an Schulen gewährt. In
der Integrationshilfe im Gesamtsystem Schule. Relation zur Bevölkerungsgruppe der Kinder und
1.600
1.426
+ 19,5%
1.400
1.200 + 18,5% 1.193
1.007 728
1.000
611
800
Abb. 1: Entwicklung der Fall- 480
zahlen der Integrationshilfen 600
an Schulen nach SGB VIII und
400
SGB XII im Saarland in den 582 698
Jahren 2013 bis 2015 (Quelle: 200 527
Dittmann/Müller 2018, S. 67)
0
2013 2014 2015
Saarland
■ SGB XII ■ SGB VIII
Auch Fragen der Zuständigkeit, Konzeptionie- Jugendlichen im Schulalter sind dies rund
rung und Finanzierung dieser Schnittstellenhilfe, 20 Integrationshilfen je 1.000 junger Menschen
die in verschiedenen Rechts- und Leistungssys- zwischen 6 und 15 Jahren. Im Vergleich zum
temen verortet ist, sind noch ungeklärt. Jahr 2013 sind die Fallzahlen insgesamt um