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Soziale Arbeit



                              Behinderung. Ein Schüler erhält Integrations-  Diskussion ausgewählter Forschungsergeb-
                              hilfe entweder nach dem SGB XII bei geistiger   nisse
                              und / oder körperlicher Behinderung oder nach
                              dem SGB VIII bei seelischer Behinderung.   Hier setzt ein Forschungs- und Entwicklungs-
                              Integrationshelfer*innen sind nicht fachlich   projekt an, das von April 2016 bis März 2017
                              qualifizierte Personen, die Schüler*innen mit   an der Fakultät für Sozialwissenschaften der
                              einem besonderen Betreuungsbedarf während   htw saar unter der Leitung von Prof. Dr. Kerstin
                              ihrer Schulzeit für bestimmte unterstützende   Rock in Kooperation mit dem Institut für So-
                              Tätigkeiten zur Seite stehen (vgl. Rumpler 2004,   zialpädagogische Forschung Mainz gGmbH
                              S. 140). Von administrativer Seite wird explizit   durchgeführt wurde. Neben einer Datenanalyse
                              eine Begrenzung auf nicht pädagogische Tätig-  zur aktuellen Inanspruchnahme der Integrations-
                              keiten vorgenommen. Die wenigen empiri-  hilfe im Saarland wurden mittels qualitativer
                              schen Studien (vgl. Dworschak 2014; Beck/  Fallstudien Handlungs- und Strukturprobleme
                              Dworschak/Eibner 2010) zur Arbeitssituation   sowie Gelingensbedingungen und Potenziale der
                              von Integrationshelfer*innen belegen jedoch ein   Integrationshilfe an Regelschulen exploriert. Die
                              breites Spektrum an Aufgaben, das von alltags-  Ergebnisse aus den verschiedenen methodi-
                              praktischen Hilfen bis hin zur Unterstützung von   schen Zugängen sind in eine Expertise eingeflos-
                              Lernvorhaben in der Gruppe und der Einzelför-  sen, die auch Aspekte für eine notwendige Neu-
                              derung reicht.                           gestaltung der Integrationshilfe herausarbeitet.

                              Der steigenden Inanspruchnahme der Integ-  Die erstmals vorliegenden Erkenntnisse über
                              rationshilfe zur Umsetzung inklusiver Regel-  den Gesamtrahmen der Inanspruchnahme von
                              beschulung stehen ein bislang unzureichendes   Integrationshilfen an Schulen nach den beiden
                              empirisches Wissen und eine bisher nur be-  Leistungsbereichen SGB VIII und SGB XII im
                              gonnene Fachdiskussion gegenüber. Es fehlt an   Saarland verweisen auf eine zunehmende Rele-
                              übergreifenden fachlichen Standards hinsicht-  vanz dieser Hilfe.
                              lich der inhaltlichen Ausrichtung, der erforder-
                              lichen Qualifikation der Integrationshelfer*innen   Im Jahr 2015 wurden im Saarland insgesamt
                              und einer sinnvollen strukturellen Verortung   1.426 Integrationshilfen an Schulen gewährt. In
                              der Integrationshilfe im Gesamtsystem Schule.   Relation zur Bevölkerungsgruppe der Kinder und




                                 1.600
                                                                                              1.426
                                                                                + 19,5%
                                 1.400
                                 1.200                   + 18,5%       1.193
                                                1.007                                         728
                                 1.000
                                                                       611
                                   800
        Abb. 1: Entwicklung der Fall-            480
        zahlen der Integrationshilfen   600
        an Schulen nach SGB VIII und
                                   400
        SGB XII im Saarland in den                                     582                    698
        Jahren 2013 bis 2015 (Quelle:   200      527
        Dittmann/Müller 2018, S. 67)
                                    0
                                                2013                   2014                   2015
                                                                      Saarland
                                                                  ■ SGB XII     ■ SGB VIII





                              Auch Fragen der Zuständigkeit, Konzeptionie-  Jugendlichen im Schulalter sind dies rund
                              rung und Finanzierung dieser Schnittstellenhilfe,   20 Integrationshilfen je 1.000 junger Menschen
                              die in verschiedenen Rechts- und Leistungssys-  zwischen 6 und 15 Jahren. Im Vergleich zum
                              temen verortet ist, sind noch ungeklärt.  Jahr 2013 sind die Fallzahlen insgesamt um
   96   97   98   99   100   101   102   103   104   105   106