Page 36 - Jubibroschuere_2019
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Disziplinübergreifende Beiträge
Patentverwertungsagentur der saarländischen
Hochschulen: Tatkräftige Unterstützung für Erfinder
Dipl.-Kff. Iris Krämer-Schmeer, M.Sc.
Abteilung Forschungs- und Wissenstransfer
Ein Mann mit einer neuen Idee ist ein Narr – so und präsentierte es 2003 auf der Messe „Heim
lange, bis sich die Idee durchgesetzt hat, stellte und Handwerk“ in München. Der Erfolg schien
Mark Twain fest. So weit will Frank Döbrich nicht gewiss. Eine Patentierung jedoch, eröffnete ihm
gehen. Der promovierte Physiker reicht eine Info- der Patentanwalt wenig später, war nun nicht
broschüre über den Schreibtisch und schüttelt mehr möglich. Seine Idee war „aus dem Sack“
lachend den Kopf. „Dennoch wäre es aus meiner und nicht mehr neu.
Sicht bedauerlich, wenn ein Hochschulbeschäf-
tigter ahnt, dass er etwas wirklich Neues ent- Was ist ein Patent?
deckt hat und nimmt sich nicht die Zeit, mit uns
darüber zu reden.“ Die Wissenschaftler und auch Ein Patent ist ein gewerbliches Schutzrecht
die Öffentlichkeit seien heutzutage viel stärker für eine technische Erfindung und schützt das
sensibilisiert als früher, wenn es um Erfindungen geistige Eigentum des Inhabers. Paragraph 1
geht. Die Historie zeigt in der Tat: Der steinige Absatz 1 des Patentgesetzes nennt drei Kri-
Weg zum Patent ist gepflastert von Pechvögeln terien, die für eine Patentfähigkeit erfüllt sein
und tragischen Figuren. müssen: Die Erfindung muss 1. neu sein,
Allen voran wären da Spencer Silver und Art Fry 2. auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen
zu nennen. Sie gelten als Erfinder der gelben und 3. gewerblich anwendbar sein. Neu be-
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Haftnotizzettel, auch Post-it genannt. Niemand deutet, dass die Erfindung erst mit der Paten-
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im eigenen Unternehmen, der Minnesota Mining tierung bekannt werden darf. Wer sie vorab auf
& Manufacturing Company (3M), erkannte die einer Messe präsentiert oder auf einer Konfe-
Funktionalität eines Klebers, der nicht wirklich renz darüber berichtet, verliert den Anspruch
klebt. Entsprechend wurde das erste Produkt, auf Patentierung. Von einer erfinderischen
eine Art Pinnwand mit Haftbeschichtung, Tätigkeit ist auszugehen, wenn die Erfindung
mangels Interesse vom Markt genommen und eine nachweisliche schöpferische Höhe erreicht
die Erfindung geriet in Vergessenheit. Erst viele und diese für einen Fachmann nicht nahe-
Jahre später, als die Welt vom unverzichtbaren liegend ist. Die Erfindung muss sich also in
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Büroutensil des Haftklebezettels überzeugt war , einem ausreichenden Maße vom Stand der
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machte 3M das große Geschäft. Die geistigen Technik abheben, um ein Patent zu rechtferti-
Väter hingegen gingen leer aus. Ähnlich bedauer- gen. Gemäß Patentgesetz Paragraph 5 gilt eine
lich erging es einem schwäbischen Tüftler, der Erfindung „als gewerblich anwendbar, wenn ihr
heute erfolgreich Handläufe im Baukastensystem Gegenstand auf irgendeinem gewerblichen Ge-
vertreibt. Er wollte vor einer Patentierung heraus- biet einschließlich der Landwirtschaft hergestellt
finden, ob sein erstes Produkt Käufer findet oder benutzt werden kann“.
1 Post-it ist ein eingetragener Markenname von 3M
2 Mittlerweile existieren mehr als 400 Produktvarianten von verschiedenen Herstellern. In Deutschland werden ca. 4,5 Mio. Blöcke (zu je 100 Blatt) pro
Jahr verkauft (Stand April 2005)
3 https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/patent-42833
4 Vgl. § 4 PatG, Art. 56 EPÜ