Page 36 - Jubibroschuere_2019
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Disziplinübergreifende Beiträge















            Patentverwertungsagentur der saarländischen

            Hochschulen: Tatkräftige Unterstützung für Erfinder


            Dipl.-Kff. Iris Krämer-Schmeer, M.Sc.
            Abteilung Forschungs- und Wissenstransfer














            Ein Mann mit einer neuen Idee ist ein Narr – so   und präsentierte es 2003 auf der Messe „Heim
            lange, bis sich die Idee durchgesetzt hat, stellte   und Handwerk“ in München. Der Erfolg schien
            Mark Twain fest. So weit will Frank Döbrich nicht   gewiss. Eine Patentierung jedoch, eröffnete ihm
            gehen. Der promovierte Physiker reicht eine Info-  der Patentanwalt wenig später, war nun nicht
            broschüre über den Schreibtisch und schüttelt   mehr möglich. Seine Idee war „aus dem Sack“
            lachend den Kopf. „Dennoch wäre es aus meiner   und nicht mehr neu.
            Sicht bedauerlich, wenn ein Hochschulbeschäf-
            tigter ahnt, dass er etwas wirklich Neues ent-  Was ist ein Patent?
            deckt hat und nimmt sich nicht die Zeit, mit uns
            darüber zu reden.“ Die Wissenschaftler und auch   Ein Patent ist ein gewerbliches Schutzrecht
            die Öffentlichkeit seien heutzutage viel stärker   für eine technische Erfindung und schützt das
            sensibilisiert als früher, wenn es um Erfindungen   geistige Eigentum des Inhabers. Paragraph 1
            geht. Die Historie zeigt in der Tat: Der steinige   Absatz 1 des Patentgesetzes nennt drei Kri-
            Weg zum Patent ist gepflastert von Pechvögeln   terien, die für eine Patentfähigkeit erfüllt sein
            und tragischen Figuren.                  müssen: Die Erfindung muss 1. neu sein,
            Allen voran wären da Spencer Silver und Art Fry   2. auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen
            zu nennen. Sie gelten als Erfinder der gelben   und 3. gewerblich anwendbar sein.  Neu be-
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            Haftnotizzettel, auch Post-it genannt. Niemand   deutet, dass die Erfindung erst mit der Paten-
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            im eigenen Unternehmen, der Minnesota Mining   tierung bekannt werden darf. Wer sie vorab auf
            & Manufacturing Company (3M), erkannte die   einer Messe präsentiert oder auf einer Konfe-
            Funktionalität eines Klebers, der nicht wirklich   renz darüber berichtet, verliert den Anspruch
            klebt. Entsprechend wurde das erste Produkt,   auf Patentierung. Von einer erfinderischen
            eine Art Pinnwand mit Haftbeschichtung,   Tätigkeit ist auszugehen, wenn die Erfindung
            mangels Interesse vom Markt genommen und   eine nachweisliche schöpferische Höhe erreicht
            die Erfindung geriet in Vergessenheit. Erst viele   und diese für einen Fachmann nicht nahe-
            Jahre später, als die Welt vom unverzichtbaren   liegend ist.  Die Erfindung muss sich also in
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            Büroutensil des Haftklebezettels überzeugt war ,   einem ausreichenden Maße vom Stand der
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            machte 3M das große Geschäft. Die geistigen   Technik abheben, um ein Patent zu rechtferti-
            Väter hingegen gingen leer aus. Ähnlich bedauer-  gen. Gemäß Patentgesetz Paragraph 5 gilt eine
            lich erging es einem schwäbischen Tüftler, der   Erfindung „als gewerblich anwendbar, wenn ihr
            heute erfolgreich Handläufe im Baukastensystem   Gegenstand auf irgendeinem gewerblichen Ge-
            vertreibt. Er wollte vor einer Patentierung heraus-  biet einschließlich der Landwirtschaft hergestellt
            finden, ob sein erstes Produkt Käufer findet   oder benutzt werden kann“.


            1   Post-it ist ein eingetragener Markenname von 3M
            2   Mittlerweile existieren mehr als 400 Produktvarianten von verschiedenen Herstellern. In Deutschland werden ca. 4,5 Mio. Blöcke (zu je 100 Blatt) pro
             Jahr verkauft (Stand April 2005)
            3  https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/patent-42833
            4   Vgl. § 4 PatG, Art. 56 EPÜ
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